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Gesetzestext
Krankenhauswäsche ist Wäsche, die beim Untersuchen, Behandeln, Pflegen und Versorgen von Patienten in Pflege - und Krankenstationen von Heimen anfällt. Zur Krankenhauswäsche zählt auch gebrauchte Wäsche aus medizinischen Laboratorien und Praxen sowie infektiöses Waschgut aus anderen Bereichen.
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