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Wiederaufbereitung von Thromboseprophylaxestrümpfen

Immer häufiger stellt sich für Krankenhausbetreiber die Frage nach den Konsequenzen für die Aufbereitung
von wiederverwendbaren Medizinprodukten.
Geregelt wird dies in der Anfang 2002 in Kraft getretenen Novelle des Medizinproduktgesetzes (MPG).

In diesem Zusammenhang ist die zentrale Forderung des Medizinproduktgesetz, dass “die Aufbereitung
von Medizinprodukten unter Beachtung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren
so durchzuführen sind, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die
Sicherheit und Gesundheit der Patienten, Anwender oder Dritten nicht gefährdet wird.”

Unser Service für Sie:

  • Abholung an einer zentralen Sammelstelle
  • Transport zur Wäscherei
  • Desinfizierendes Waschen und Trocknen
  • Sortieren, Dokumentation und
    Qualitätskontrolle
  • Verpacken und kennzeichnen
  • Ausgleich von Fehlmengen und erneute
    Bereitstellung

Unser neues Wiederaufbereitungs-
verfahren für Thromboseprophylaxe-
strümpfe ist ein sicheres Verfahren
gemäß MPG. Nach dem Wasch-
und Trocknungsvorgang
werden die Strümpfe verschiedenen
Kontrollen unterzogen.

Die Strümpfe werden nach
Größen sortiert.

Mittels Barcode werden die
Strümpfe Krankenhaus und
Station zugeordnet. Gleichzeitig
wird durch eine Umstellung des
Strumpfsystems eine
Optimierung der logistischen
Prozesse und durch die Steuerung
der Einsatzhäufigkeit eine höhere
Wirtschaftlichkeit bei der
Anwendung der medizinischen
Thromboseprophylaxestrümpfe
erreicht.

Nach der Qualitätskontrolle werden die Strümpfe paarweise verpackt und dem
entsprechenden Krankenhaus zugeführt. Dort werden diese entsprechend der
Verpackung auf die einzelnen Stationen verteilt

Wir sind ein zertifizierter Betrieb !